Lebensforum: Hintergrundinfos zum Titelthema: Lebensrecht in der Pandemie

Wie wichtig Bindungen für den Menschen sind, haben wir in den letzten Wochen und Monaten gemerkt. Social distancing hat unser Leben geprägt: Wie wichtig die Beziehung zu anderen Menschen ist, merkt man erst, wenn sie einem genommen wird.

Was blieb in dieser Zeit konstant?  Die Familie. Der Mensch ist von Anfang an mit der menschlichen Familie eng verbunden, sie ist in Zeiten der Krise der Hort der Stabilität, der Ort, der das Weiterfunktionieren der Gesellschaft ermöglicht. Das ist besonders spürbar überall dort, wo es um die Versorgung hilfsbedürftiger Menschen ging: Kinder, alte Menschen, Kranke.

Warum haben Familien in einer Zeit, in der eingefahrene Strukturen zerbrachen, so gut funktioniert? Weil  der Mensch ab den ersten Lebensaugenblicken eine enge Bindung aufbaut zu seiner ersten Bezugsperson, der Mutter, und im Heranwachsen zu den anderen Familienmitgliedern – in den ersten Lebensjahren ist der Mensch immerhin komplett von Bindung abhängig.

Sichere Bindung vermittelt Sicherheit. Wer sich seiner und seines unmittelbaren Umfeldes sicher ist, ist widerstandsfähig gegenüber Erschütterungen von außen: auch wenn diese so massiv sind, wie die Coronakrise es für uns alle war und ist.

Familie und  Freunde sind nicht ersetzbar durch technische Kontakte. Kein Webinar und keine Videokonferenz ersetzt die Eltern oder den Lehrer, kein Chatroom und keine Whatsapp die Freunde. Auch das haben wir gelernt.

Leider haben wir auch gelernt, dass die Krise genutzt wurde, um eine aggressive Abtreibungsagenda voranzutreiben. Besonders schockierend: der deutsche Bundestag hat einen Antrag der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD angenommen, der Millionen an Steuergeldern für die Finanzierung von Abtreibungsorganisationen freisetzt. Darunter auch solche, denen die deutsche Rechtsprechung, nach der dem vorgeburtlichen Kind wenigstens auf dem Papier ein Recht auf Leben einräumt, ein Dorn im Auge ist. Lesen Sie hierzu unsere Pressemitteilungen und Blogeinträge.

Weitere Informationen zu den Themen des Lebensforums II 2020 finden Sie hier:

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum § 217 hat nicht nur die Lebensrechtsbewegung erschüttert. Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts hierzu sowie den vollständigen Urteilstext.

Besonders betroffen vom Urteil zeigten sich die Ärzte für das Leben. „Beunruhigen muss uns  die kaum verhohlene Drohung in Richtung der Ärzte, ihr Berufsrecht so ändern zu wollen, dass diesen im Bereich des Lebensrechts kaum rechtlicher Spielraum verbleibt. Einen offeneren Angriff auf die Gewissensfreiheit der Ärzte habe ich seit langem nicht mehr gesehen. Insgesamt liest sich die Pressemeldung, als ob eine der Sterbehilfeorganisationen sie dem Gericht in die Feder diktiert hätte“, so der Vorsitzende Prof. Paul Cullen.

Die vollständige Stellungnahme der Ärzte für das Leben ist hier zu finden.

Nicht nur deutsche Abtreibungsärzte wie Kristina Hänel haben gleich zu Beginn der Krise gefordert, vorgeburtliche Kindstötungen müssten nun als Do-It-Yourself Abtreibungen sozusagen im Home Office durchgeführt werden. Sehen Sie hier unseren Informationsfilm über Risiken und Nebenwirkungen solcher Abtreibungen mittels chemischer Präparate wie Mifegyne.

Abgeordnete der Linken und Grünen haben in einem Antrag gefordert, die Beratungspflicht für Frauen im Schwangerschaftskonflikt während der Corona-Pandemie auszusetzen. Wir wissen, wie wichtig diese Beratung für die Frauen ist. Unsere Postkartenaktion hat zahlreiche Abgeordnete erreicht und sie dazu aufgefordert, gegen ein Aussetzen der Beratungspflicht zu stimmen.

Ein kurzes Video  hat unsere Kampagne  in den sozialen Medien unterstützt.

Lebensforum: Hintergrundinfos zum Titelthema: Reform der Organspende

Organspende: das ist ein Thema, das polarisiert. Wie so häufig bei bioethischen Debatten steht ein tragisches Schicksal im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen und erscheint derjenige, der sich der scheinbar einfachsten Lösung verweigert, als Unmensch. Und ebenso häufig besteht diese scheinbar einfachste Lösung darin, sich von einem Rechtsgrundsatz abzuwenden – in diesem Fall der Prämisse, dass mangelnder Widerspruch nicht gleichzusetzen ist mit Einverständnis. Ist der Rechtsgrundsatz jedoch erst einmal aufgegeben, gilt er fortan auch in anderen Fällen nicht mehr. Es lohnt sich also, zu erforschen ob die Aufgabe des  Rechtsgrundsatzes tatsächlich die versprochene einfachste Lösung ist, oder aber vielmehr ein Versuch, Rechtsprinzipien aufzuweichen. Hintergründe und zusätzliche Informationen hierzu finden Sie an dieser Stelle.

Woran liegt es, dass in Deutschland so viele Patienten vergeblich auf ein Organ warten? Während die Zahl der Spender deutlich nach oben gegangen ist (um über 13 %) ist die Zahl der tatsächlichen Spenden deutlich zurück gegangen. Die Hauptursache für den Organmangel ist also nicht die mangelnde Spendebereitschaft, sondern das Organisationsversagen der Kliniken. Zu diesem Schluss kommt eine bundesweite Sekundärdatenanalyse aller stationären Behandlungsfälle in Deutschland. Details hierzu im diesem Beitrag aus dem Deutschen Ärzteblatt.

Wie haben die Abgeordneten der Parteien abgestimmt? Das Ergebnis ist bemerkenswert: die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) propagierte Widerspruchslösung wird von einer Allianz aus Abgeordneten der Linken, Grünen und AfD abgelehnt, die jeweils mehrheitlich gegen Spahns Gesetzesvorlage gestimmt haben. Nur 89 Christdemokraten waren nicht bereit, der Parteilinie zu folgen. Dies ist insofern bemerkenswert, als sich beide großen christlichen Kirchen gegen diesen Vorschlag ausgesprochen hatten. Die genauen Ergebnisse sowie das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten sind hier zu finden.

Was passiert bei einer Organspende? Wie werden Angehörige informiert, welche Möglichkeiten des Abschiednehmens gibt es noch für sie, wie gehen sie damit um? In diesem lesenswerten Beitrag aus The European erfahren Sie mehr.